Kosten

Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz) oder einer zwischen uns zustande kommenden Honorarvereinbarung auf Zeitbasis. Die Eckdaten sind unseren Allgemeinen Mandatsbedingungen zu entnehmen.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, fragen wir die Deckung für Sie bei Ihrer Versicherung an. Bestätigt Ihre Versicherung, können wir die Abrechnung direkt abwickeln. Wir weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur Abrechnungen nach dem RVG übernehmen. Allerdings können in manchen Fällen Mandate nicht kostendeckend nach dem RVG bearbeitet werden. In diesen Fällen weisen wir Sie bei dem Erstgespräch darauf hin und machen Ihnen ein entsprechendes Angebot, dass uns die Führung des Mandates ermöglicht.

Beraterverträge

Für Firmenkunden bieten wir unsere Leistungen auch als anwaltliches Backoffice auf der Basis eines frei zu verhandelnden Zeitkontingentes an. Wir helfen Ihnen verlässlich per Telefon, E-Mail, Fax oder in persönlichen Gesprächen, ohne dass jedes Mal zusätzliche Honorare entstehen. Dabei beantworten wir intern Ihre Fragen – unabhängig von den einzelnen Gegenstandswerten.